Um die Einschleppung und Ausbreitung solcher Arten zu minimieren, ist es daher unerlässlich, Massnahmen zur Kontrolle, Überwachung und Prävention zu ergreifen. Dies umfasst neben Einfuhrbedingungen, wie Importverbote oder das Pflanzenpass-System (PP), strengen Kontrollen beim Import auch die Sensibilisierung der Bevölkerung, die Unterstützung von Forschungsprojekten, die sich mit diesen Themen beschäftigen sowie geeignete Überwachungsmassnahmen.
In den letzten Jahren wird vermehrt über die Einschleppungen von besonders gefährlichen Schadorganismen (bgSO) und deren Folgen berichtet. Sind solche Organismen erst einmal etabliert, ist deren Bekämpfung aufwendig – und entsprechend teuer.
Die Verhinderung der Einschleppung und Etablierung von gebietsfremden Schadorganismen geschieht:
A) Bei der Einfuhr
Verschiedene Massnahmen vermindern das Risiko der Einschleppungen von bgSO:
- Einfuhrverbote, spezifische Einfuhrbestimmungen
- internationale Standards für phytosanitäre Massnahmen (z.B. der ISPM 15-Standard für die Behandlung von Verpackungsholz)
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Handel mit Drittländern
- Pflanzenpass-System für den Handel mit EU-Mitgliedsstaaten.






