Die Anlage von Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut
  1. Home
  2. »
  3. Uncategorized
  4. »
  5. Die Anlage von Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut
Folgende Schlussfolgerungen können anhand der Ergebnisse aus den Vegetationsaufnahmen an den sieben Untersuchungsflächen und deren Diskussion im Rahmen eines Experten-Workshops gezogen werden:Auf ehemaligen Ackerflächen ist der Boden aufgedüngt. Auf vorher waldähnlichen Flächen wie ehemaligen Weihnachtsbaumkulturen ist eine erhebliche Humusauflage vorhanden. In beiden Fällen besteht ein starker Stickstoffüberschuss, der durch die Maßnahme mobilisiert wird. Deshalb ist…

Forst Shop Nord

Die Anlage von Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut

Folgende Schlussfolgerungen können anhand der Ergebnisse aus den Vegetationsaufnahmen an den sieben Untersuchungsflächen und deren Diskussion im Rahmen eines Experten-Workshops gezogen werden:

Auf ehemaligen Ackerflächen ist der Boden aufgedüngt. Auf vorher waldähnlichen Flächen wie ehemaligen Weihnachtsbaumkulturen ist eine erhebliche Humusauflage vorhanden. In beiden Fällen besteht ein starker Stickstoffüberschuss, der durch die Maßnahme mobilisiert wird. Deshalb ist eine starke Bewegung in der Artenzusammensetzung der betroffenen Flächen zu beobachten und es vergehen einige Jahre, bis sich die Artenzusammensetzung ausbalanciert hat. Erst dann ist auch eine abschließende Beurteilung des Aussaaterfolgs möglich. Deshalb wäre eine weitere Beobachtung der Vegetationszusammensetzung auf den Flächen sinnvoll.

Ob die Stabilisierung einer Fläche (Verdunstungsschutz, Nährstoffentzug) durch Beimischung von wenig Roggen erreicht werden kann, sollte erprobt werden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Arten, welche gefunden wurden und gleichzeitig in den Blühmischungen enthalten waren, tatsachlich den Mischungen entstammen. Das heißt, diese Arten waren höchstwahrscheinlich vorher nicht oder nicht in diesem Umfang im natürlichen Samenvorrat (Diasporenvorrat) des Bodens vorhanden, sondern kamen erst durch die Aussaat auf die Flächen. Dies lässt sich einerseits durch die hohe Individuenzahl bestimmter Arten erklären, die auf natürliche Weise nicht zu erwarten wäre, und andererseits durch das Vorkommen von Arten in erheblichem Umfang, die in der Umgebung völlig fehlen.

Eine Bewertung der Artenzahlen an den einzelnen Untersuchungsflächen (Abb. 3 und 4) ergab, dass die Zahlen im Großen und Ganzen dem standörtlichen Potential entsprechen. Zwei der Untersuchungsflächen (Kirch Rosin II, Grittel) wiesen eher höhere Artenzahlen auf, als sie den standörtlichen Verhältnissen entsprächen und werden noch absinken. Der Grund dafür ist eine hohe Stickstofffreisetzung und geringe Konkurrenz durch eine noch nicht vollständig geschlossene Vegetationsdecke. Nettelgrund gehört durch den Kalkgehalt natürlicherweise zu den besonders artenreichen Standorten. Das Verhältnis ausgesäter Arten zu aufgelaufenen Arten aus den Mischungen (Abb. 3 und 4, hell- und dunkelgrüne Säule) ist mit jeweils 1/3 zufriedenstellend.

Bei der Mischung mit reduzierter Artenzahl für die Forstbaumschule stellte sich aufgrund der Aussaat in einem sehr trockenen Sommer nur mäßiger Erfolg ein. In Regionen mit häufiger Frühjahrs- und Sommertrockenheit erscheint die Spätsommeraussaat von August bis Oktober erfolgsversprechender. Einjährige Arten, welche als Deckfrucht oder Platzhalter dienen, kommen dabei jedoch meist nicht zur Blüte und können damit nicht den erwünschten Effekt erzielen. Auch eine zeitweise Beschattung von Teilen der Flächen wirkt sich bei extremer Sommerhitze positiv aus.

Es empfiehlt sich eine Konzentration auf die nachfolgend genannten mesophilen Arten. Sehr konkurrenzschwache Arten mit speziellen Standortsansprüchen und teilweise hohen Saatgutkosten sind wirtschaftlich kaum zu etablieren. Denkbar wäre, in einem ersten Schritt die mesophilen Arten zu begründen und nachträglich, wenn sich der Stickstoffüberschuss abgebaut hat, kleinflächig und räumlich konzentriert Arten wie die Wiesen-Glockenblume (Campanula patula) und Gewöhnlichen Hornklee (Lotus corniculatus) einzubringen.

Flächen mit stark schwankenden Grund- oder Stauwasserständen sind als komplett ungeeignet für die Ausbringung von Saatgut einzuschätzen.

Arten mit guten Erfolgsaussichten zur Etablierung sind insbesondere die nachfolgend genannten, mesophilen Arten:

  • Spitzwegerich (Plantago lanceolata)
  • Schwarzes Königskerzen (Verbascum nigrum)
  • Schafgarbe (Achillea millefolium)
  • Knapweed (Centaurea scabiosa)
  • Wilde Möhre (Daucus carota)
  • Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea)
  • Irkutsk-Gänseblümchen (Leucanthemum ircutianum) (kein etablierter deutscher Name)
  • Rotklee (Trifolium pratense)
  • Gemeines Gänseblümchen (Leucanthemum vulgare)
  • Kriechende Wicke (Vicia cracca)
  • Gewöhnliche Silene (Silene vulgaris)
  • Wiesen-Knautie (Knautia arvensis)
  • Weiße Nachtkerze (Silene latifolia ssp. alba)
  • Durchwachsenes Johanniskraut (Hypericum perfoliatum)
  • Weißes Labkraut (Galium album)
  • Wilde Malve (Malva sylvestris

Ebenso gute Erfolgsaussichten haben die nachfolgend genannten, einjährigen Arten:

  • Kornblume (Centaurea cyanus)
  • Echter Buchweizen (Fagopyrum esculentum)
  • Klatschmohn (Papaver rhoeas

Die in unserem Versuch nicht erfolgreich etablierten Arten Ringelblume (Calendula officinalis) und Gartenkresse (Lepidium sativum) konnten an anderer Stelle erfolgreich eingebracht werden (Aussage im Experten-Workshop).

Die nachfolgenden Arten können nur auf sehr sandigen, trockenen Standorten erfolgreich begründet werden, wenn die Fläche entsprechend ausgehagert ist:

  • Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium)
  • Doldiges Habichtskraut (Hieracium umbellatum)
  • Gewöhnliches Ferkelkraut (Spergula arvensis)
  • Echtes Labkraut (Galium verum)
  • Hasen-Klee (Trifolium arvense)

Die Aussaat von Gräsern wird grundsätzlich als nicht zielführend bewertet. Von der Aussaat von Glatthafer (Arrhenatherum elatior) ist abzuraten. In dem Zusammenhang sollte darauf geachtet werden, dass in den Messern der Bodenbearbeitungsgeräte keine Verschmutzungen mit Reitgräser-Wurzelteilen (Calamagrostis) enthalten sind. Diese werden sonst auf andere Flächen verbracht und können dort durch ihr ausgeprägtes klonales Wachstum negative Auswirkungen entfalten.

Gebietseigenes Saatgut: Zur Abgrenzung von gebietseigenen und gebietsfremden Arten ist Deutschland in 8 sog. Produktionsräume und 22 Ursprungsgebiete (UG) gegliedert worden (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2011, Prasse et al. 2010). 

Die Produktionsräume bezeichnen Areale, innerhalb derer jeweils zwei bis vier Ursprungsgebiete zusammengefasst wurden. Innerhalb eines Produktionsraumes können alle Arten der betreffenden Ursprungsgebiete vermehrt werden. Ein Ursprungsgebiet bezeichnet eine geografische Region, innerhalb derer das Erbgut der dort heimischen Wildpflanzen je Art nach derzeitigem Kenntnisstand identisch ist (DVL 2016). Mecklenburg-Vorpommern liegt nach dieser Einteilung in den Ursprungsgebieten 3 – Nordostdeutsches Tiefland, 4 – Ostdeutsches Tiefland, 22 – Uckermark Odertal.


Weiterlesen: Die Anlage von Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut auf https://www.waldwissen.net/de/lebensraum-wald/naturschutz/artenschutz/die-anlage-von-bluehflaechen-mit-gebietseigenem-saatgut